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E-Mails und der Tod: Neues Datenschutzgesetz bestätigt „Digitales Erbe”

Immobilien, Wertpapiere, Barvermögen: Wer sich mit dem eigenen Testament beschäftigt, teilt seinen Besitz gewissenhaft auf. Was dabei gern vergessen wird: Auch im Internet hinterlassen wir nach unserem Tod immer häufiger wertvolle Daten, die vererbt werden können. Ab dem 01.12. stellt das neue Datenschutzgesetz TTDSG noch einmal klar: Auch Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Vererben digitaler Daten wie dem E-Mail-Postfach nicht entgegen. mehr