Empfangsbereit: Ab 2018 ist De-Mail für Steuerberater Pflicht
Seit dem 01. Januar 2018 sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach § 174 Abs. 3 Satz 4 ZPO verpflichtet, einen sicheren Übertragungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO für Zustellungen seitens des Gerichts einzurichten. Rechtlich kommt hier aktuell nur De-Mail als einziger zur Verfügung stehender sicherer Übermittlungsweg in Frage. mehr