Heutzutage bekommt der Tod nahestehender Menschen eine zusätzliche Dimension: Die virtuellen Existenzen der Verstorbenen. Auch um diese müssen sich Hinterbliebene nun kümmern. Dazu zählen unter anderem Social-Media-Profile, Online-Shopping-Konten, Websites, Blogs und auch E-Mail-Konten. Damit sich WEB.DE Nutzer nicht alleingelassen fühlen, hier ein Überblick, der die wichtigsten Fragen zum digitalen Nachlass klärt.
Können die Erben auf das WEB.DE Konto zugreifen?
Das E-Mail-Postfach eines verstorbenen Nutzers ist Teil der Erbmasse. Erbberechtigte haben dementsprechend die Möglichkeit, den Account weiterzuführen, auf Inhalte zuzugreifen oder das Nutzerkonto zu löschen. Um Zugang zum WEB.DE Postfach des Verstorbenen zu erlangen, muss der Erbberechtigte den Erbschein vorlegen und sich ausweisen. Der Zugriff auf das Postfach des verstorbenen Nutzers muss zudem mit einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück beantragt werden.
Sind mehrere Personen erbberechtigt, dann ist die Zustimmung aller erbberechtigter Personen erforderlich. Die Zustimmung muss durch eine Vollmacht der erbberechtigten Personen bestätigt werden. Mit dieser Zustimmung kann dann einer der Erben den Zugriff auf das Postfach des verstorbenen Nutzers beantragen.
Wie lässt sich das E-Mail-Konto des Verstorbenen deaktivieren?
Der Nutzung einer E-Mail-Adresse liegt ein Vertrag zwischen dem Verstorbenen und WEB.DE zu Grunde. Diese Vertragsbeziehung ist grundsätzlich auch vererblich. Sprich, ein E-Mail-Postfach kann von den Erben weitergeführt, deaktiviert oder von ihnen gelöscht werden. Soll das Postfach des Verstorbenen deaktiviert werden, so muss der Erbberechtigte den Erbschein vorlegen und sich ausweisen. Sind mehrere Erben auf dem Erbschein angegeben, wird das Einverständnis aller Erben benötigt, um das E-Mail-Konto zu deaktivieren. Das Einverständnis muss durch deren Unterschrift belegt werden. Soll ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag beendet werden, dann ist die Sterbekunde als Nachweis ausreichend, damit auf die Hinterbliebenen keine weiteren Kosten mehr zukommen.
Will der Erbe einen WEB.DE Account löschen, muss er sich vorerst mit dem Erbschein legitimiert haben. Ist dies geschehen, erhält der Erbe im nächsten Schritt ein Einmalpasswort mit dem der Zugriff auf das WEB.DE Postfach ermöglicht wird. Als Erbe besteht nun die Möglichkeit das Postfach zu löschen.
Was passiert mit dem WEB.DE Konto, wenn sich niemand (mehr an-)meldet?
Im Unterschied zu kostenpflichtigen Tarifen, bei denen sich die Erbberechtigten meist nach einer der nächsten Abbuchungen direkt mit dem WEB.DE Kundenservice in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu regeln, bleiben FreeMail-Konten oft verborgen. Wenn sich die Angehörigen nicht bei WEB.DE melden, bleibt der Account deshalb zunächst unverändert bestehen. Ist ein Postfach sechs Monate inaktiv, das bedeutet, dass weder ein Login erfolgt ist, noch ein Abruf über POP3 oder IMAP stattgefunden hat, wird der Nutzer per E-Mail informiert. Soweit eine alternative E-Mail-Adresse vom Nutzer hinterlegt wurde, wird die entsprechende Info auch an diese Adresse gesendet. Passiert daraufhin nichts, wird das Konto deaktiviert. Die Adresse lässt sich jetzt noch ein halbes Jahr lang reaktivieren. Nach Ablauf dieser Zeit ist die E-Mail-Adresse wieder frei verfügbar.
Jetzt schon vorsorgen für das Erbe 2.0
Es ist auf jeden Fall ratsam, den digitalen Nachlass frühzeitig zu klären. In einem Testament lässt sich genau festhalten, wer später einmal Zugang zu welchen Internet-Diensten haben soll – und wer vielleicht gerade nicht. Wer also ein Testament aufsetzt, der sollte daran denken dort auch den Zugriff auf die diversen digitale Konten zu regeln.