Lediglich acht Prozent geben an, für alle aktiven Online-Konten Zugangsdaten bei Vertrauenspersonen hinterlegt zu haben, 4 Prozent haben zumindest für einige Dienste Vorkehrungen getroffen. Die Gründe für die mangelnde Vorsorge sind vielfältig. Knapp die Hälfte der Befragten (45%) ist sich der Bedeutung des eigenen digitalen Erbes nicht bewusst, ein Viertel (25%) gibt an, zu wenige Informationen zu haben, sechs Prozent ist das Thema unangenehm, und 11 Prozent machten keine Angaben.
Digitales Erbe bleibt meist in der Familie
Auf die Frage, wem sie im Todesfall Zugriff auf ihre Daten geben würden, nennen 48 Prozent nahestehende Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister. Dem Ehepartner würden 47 Prozent ihre Daten anvertrauen. Nur jeder Zehnte (11%) hat genug Vertrauen zu engen Freunden, gefolgt vom Notar und Nachlassverwalter mit 7 Prozent. 12 Prozent der Befragten geben an, ihre Zugangsdaten für sich behalten und mit ins Grab nehmen zu wollen.
Nur wenigen ist der Online-Nachlass einen Rechtsstreit wert
Wenn die vorzeitige Regelung des digitalen Erbes versäumt wurde, kann der Zugriff auf die Daten bei einzelnen Diensten zu einem Problem werden. Kompliziert wird es auch, wenn der digitale Nachlass nicht klar unter den Erben aufgeteilt werden kann. Aber beim Rechtsstreit sind die Deutschen eher zögerlich: Lediglich jeder fünfte Mann (20%) und nur jede sechste Frau (15%) würden für die privaten Daten eines Verstorbenen gegen andere Erben vor Gericht ziehen (Gesamt: 18%). Ähnlich viele Befragte (17%) geben an, im Zweifelsfall den Dienstanbieter zu verklagen, sofern dieser die Herausgabe der Daten verweigert. Ein knappes Drittel (29%) hingegen legt keinen gesteigerten Wert auf das digitale Erbe ihrer Verwandten und Bekannten: Für eine juristische Auseinandersetzung wären diesen Befragten die Daten schlicht nicht wichtig genug. Lediglich fünf Prozent würden auch die Beauftragung eines Hackers in Betracht ziehen, um an digitale Hinterlassenschaften zu gelangen.
Digitales Erbe sollte frühzeitig geregelt werden
Die vorzeitige Regelung des digitalen Erbes und der Zugriff der Hinterbliebenen auf die digitalen Daten des Verstorbenen ist für die rasche Abwicklung des Nachlasses von zentraler Bedeutung. Im E-Mail-Account können sich beispielsweise unbezahlte Rechnungen befinden oder Hinweise auf Verträge, die gekündigt werden müssen. Für den Umgang mit dem eigenen digitalen Erbe empfiehlt es sich
- eine Übersicht aller wichtigen Accounts wie E-Mail-Konten oder Social-Media-Profile zu erstellen. Das hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen
- eine Vertrauensperson zu bestimmen, der Zugang zu sämtlichen Daten gewährt werden soll. Dieser Vertrauensperson kann man bereits zu Lebzeiten eine Liste aller Zugangsdaten übergeben, zum Beispiel in einem versiegelten Umschlag. Alternativ kann man die Zugangsdaten in einem Bankschließfach aufbewahren und eine Vollmacht für die Vertrauensperson in die Nachlassunterlagen mit aufnehmen
- konsequent für alle wichtigen Dienste eine Haupt-E-Mail-Adresse zu verwenden. Diese E-Mail-Adresse ist Dreh- und Angelpunkt der digitalen Existenz. So genügt es, der Vertrauensperson Zugriff auf eben dieses E-Mail-Konto zu gewähren und die anderen Dienste ohne Passwort in der Liste zu führen. Die Vertrauensperson kann dann die Passwörter der verschiedenen Dienste zurücksetzen lassen
Zur Methode: Repräsentative Online-Umfrage unter 2020 deutschen Internet-Nutzern ab 18 Jahren, durchgeführt von YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von WEB.DE und GMX; Stand: Oktober 2017.