Digitales Erbe: Nur wenige haben vorgesorgt

Erst acht Prozent der deutschen Internetnutzer haben bei einem Vertrauten Zugangsdaten für all ihre Online-Dienste hinterlegt, weniger als die Hälfte würde das digitale Erbe dem eigenen Ehepartner anvertrauen. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX zeigt: Beim Thema "Digitaler Nachlass" sind viele Menschen noch zu sorglos.

22. November 2018 von Christian Friemel

Erst acht Prozent der deutschen Internetnutzer haben Zugangsdaten für alle Online-Konten bei einem Vertrauten hinterlegt. (c) Shutterstock

Was passiert mit persönlichen digitalen Daten nach dem Tod? Über drei Viertel der deutschen Internetnutzer (78%) haben darauf bislang keine Antwort. 45 Prozent sind sich der Problematik nach eigenen Angaben nicht bewusst, ein gutes Viertel (26%) gibt an, zu wenige Informationen zu haben, und rund sieben Prozent ist die Beschäftigung mit dem eigenen digitalen Nachlass schlicht unangenehm. Nur rund jeder Zehnte (8%) gibt an, vorgesorgt und für alle aktiven Online-Konten Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt zu haben. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland GmbH im Auftrag der beiden größten deutschen E-Mail-Anbieter WEB.DE und GMX. Dafür wurden Anfang November dieses Jahres 2048 deutsche Internet-Nutzer ab 18 Jahren befragt.

„Viele Internetnutzer gehen immer noch zu sorglos mit dem Thema ‚Digitales Erbe‘ um. Wir speichern heute so viele persönliche Daten wie noch nie im Netz. Daher ist es besonders wichtig, seinen digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln. Nur so ist sichergestellt, dass persönliche Daten wie Fotos, E-Mails oder Vertragsunterlagen nach dem Tod des Besitzers in die richtigen Hände gelangen“, sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer von WEB.DE und GMX.

BGH-Urteil bleibt weitestgehend ohne Folgen

Die wachsende Bedeutung des digitalen Nachlass beschäftigt auch die Gerichte: Im Juli 2018 fällte der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum digitalen Erbe. Die Karlsruher Richter entschieden  beim so genannten Facebook-Urteil zu Gunsten einer Mutter, die Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erhalten wollte und stellten damit digitales und physisches Erbe auf eine Stufe.

Von der Mehrheit der deutschen Internetnutzer blieb dieses Urteil allerdings unbeachtet: Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer (62%) hat es nicht wahrgenommen. Lediglich ein Drittel (31%) gab an, über den Vorgang informiert zu sein, und nur für drei Prozent hat die Entscheidung den Umgang mit dem eigenen digitalen Erbe beeinflusst.

Digitales Erbe bleibt meist in der Familie

Auf die Frage, wem sie im Todesfall Zugriff auf ihre Daten geben würden, nennen 45 Prozent nahestehende Verwandte wie Kinder, Eltern oder Geschwister. Dem Ehepartner würden 42 Prozent ihre Daten anvertrauen, einem Notar oder Nachlassverwalter sieben Prozent. Rund jeder Achte (13%) der Befragten gibt an, seine Zugangsdaten für sich behalten und mit ins Grab nehmen zu wollen.

Zur Methode: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2048 Personen zwischen dem 31.10. und 02.11.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Kategorien: News, Pressemitteilungen

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