Trifft man keine ausreichenden Vorkehrungen, werden private digitale Daten nach aktueller Rechtslage der Erbmasse zugerechnet.
Wird der Nutzer also nicht schon zu Lebzeiten aktiv, gehen alle Daten und auch der Zugriff auf Online-Dienste wie E-Mail-Postfach, Facebook- und Instagram-Account oder Online-Banking-Konten einfach an die gesetzlichen Erben. Viele Dienstanbieter berufen sich darüber hinaus auf den Datenschutz und verlangen eine entsprechende Verfügung, um das Konto eines Verstorbenen an Dritte zu übergeben.
Um nur den richtigen Personen den Zugriff auf die eigenen Online-Konten zu gewähren und Streitigkeiten ums digitale Erbe von vornherein zu vermeiden, sollte jeder Internetnutzer Vorsorge treffen. Dabei helfen folgende Tipps:
- Erstellen Sie eine Übersicht all Ihrer wichtigen Online-Konten wie E-Mail-Konten oder Social-Media-Profile. Das hilft, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
- Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, der Sie Zugang zu sämtlichen Daten gewähren.
- Alternativ können Sie die Zugangsdaten in einem Bankschließfach aufbewahren und eine Vollmacht für die Vertrauensperson in Ihr Testament mit aufnehmen.
- Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren werden soll: Welche Daten sollen gelöscht werden, was soll mit Ihren Konten in sozialen Netzwerken passieren und was mit Fotos im Online-Speicher?
- Verwenden Sie für alle wichtigen Online-Konten ein und dieselbe E-Mail-Adresse. Hat Ihre Vertrauensperson Zugriff auf diese E-Mail-Adresse und eine Liste all Ihrer verwendeten Online-Konten, kann sie die Passwörter dort zurücksetzen und mit Ihrem digitalen Nachlass wie gewünscht verfahren.
Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten klar regelt, erleichtert nicht nur das eigene Gewissen, sondern auch den Zugriff der Hinterbliebenen auf die eigenen digitalen Daten. Das ist für vor allem die rasche Abwicklung des Nachlasses von zentraler Bedeutung: Im E-Mail-Konto können sich beispielsweise unbezahlte Rechnungen befinden oder Hinweise auf Verträge, die gekündigt werden müssen. Das Interesse der Erben an einer schnellen Klärung des digitalen Nachlasses ist also groß. Hier gehen die Dienstanbieter allerdings unterschiedliche Wege: Viele große Provider wie GMX und WEB.DE gewähren Erben den Zugriff, wenn sie einen Erbschein vorlegen. Andere ermöglichen lediglich die Löschung. Es gibt also gute Gründe, den digitalen Nachlass noch zu Lebzeiten zu regeln.